Arbeitssicherheit

Arbeits- und Gesundheitsschutz

        

 Das Arbeitssicherheits-Dienstleistungsangebot für Sie 

 

  • Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzgestaltung 
  • ASA Sitzung, Schulungen, Unterweisungen, Dokumentation 
  • Gesundheitsförderung, Beratung bei Arbeitsunfall, Prävention 
  • Unterstützung Arbeitsgestaltung, Betriebsanweisung,
  • Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung
  • Gefahrstoffverzeichnisse 

 

 Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI); Einordnung in die betriebliche Organisation

 

Organigramm Unternehmen

 

    

 

Rechtliche Grundlage / Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)

 

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Unternehmer schriftlich bestellt und hat die Aufgabe, den Unternehmer und die sonstigen, für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, in allen Belangen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

In der DGUV Vorschrift 2  „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ werden die Anforderungen für die verschiedenen Berufsgenossenschaften / Branchen konkretisiert und die Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit definiert sowie die besonderen Bestimmungen für Kleinbetriebe bis 10 Mitarbeiter.
Es wird unterschieden zwischen der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen, der betriebsspezifische Teil der Betreuung wird gemeinsam im Team von Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt.

  

Auszug aus der Tabelle Branche - Gruppe / DGUV

 

 

  

Einsatzzeit Grundbetreuung (FaSi und Betriebsarzt zusammen!) nach Gruppe / DGUV

 

  

 

Beispiel für die Ermittlung des betriebsspezifischen Teils der Betreuung / DGUV

 

 

Prinzipiell muss jeder Betrieb bereits ab einem Mitarbeiter eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben oder benennen. In vielen kleinen und mittleren Betrieben hat sich mittlerweile die Praxis bewährt, die erforderlichen Einsatzzeiten von einer externen Fachkraft übernehmen zu lassen.

 

 

Einige Referenzen

 

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Halbleiterindustrie
  • Elektronikbranche
  • Elektrobranche
  • Holzverarbeitende Industrie
  • KFZ-Service
  • Druckereien
  • Metallbranche
  • Verwaltung
  • Allgemeine Bürotätigkeiten
  • Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulhorte
  • Ambulante und stationäre Pflegedienste
  • Soziale Beratungsstellen

 

  

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